Testungen: Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab kommendem Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
Immunisierte (genesene/geimpfte) Schülerinnen und Schüler können sich weiterhin freiwillig testen.
Damit wird das Testverfahren von Ende 2021 wieder eingeführt. Die Testungen für Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Unterrichtstages mit Antigen-Selbsttests durchgeführt. Nicht immunisierte SchülerInnen, die später zur Schule kommen, müssen sich in der nächsten Pause im „Testzentrum“ vorstellen, um ihren Test nachzuholen.
Maskenpflicht
Im gesamten Schulgebäude gilt die Maskenpflicht. Das Ablegen der Masken am Sitzplatz nicht mehr möglich.