Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
mit der Einführung der Selbsttestung auf das SARS-CoV2-Virus wird die Möglichkeit geschaffen, den Unterricht sicher zu machen. Nach den Osterferien finden die Testungen zweimal pro Woche statt.
Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest). Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Ein positives Ergebnis ist nicht gleichzeitig auch der Nachweis einer Erkrankung. Bei einem positiven Ergebnis ist immer die Überprüfung durch einen PCR-Test beim Arzt notwendig. Allerdings werden die Schüler*innen mit einem positiven Ergebnis solange aus dem Unterricht ausgeschlossen, bis ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Ablauf der Testung vertraut zu machen, stellen wir Ihnen diese Informationen zur Verfügung: